AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen samt Kundeninformationen des Containerdienst-Cappel.

1 Allgemeiner Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB).Um im Vorfeld Unstimmigkeiten der vertraglichen Beziehungen zu umgehen und um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewährleisten, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen sind maßgebend und gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Containerdienst Cappel nicht an, es sei denn, die Containerdienst Cappel hätte ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Auch wenn die Containerdienst Cappel in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt, gelten diese Geschäftsbedingungen weiter.

2 Vertragsgegenstand 

2.1

Der Vertrag betrifft die Bereitstellung von Behältern zur Aufnahme von Abfällen, sowie die Bereitstellung von sonstigen Gerätschaften, Transport der bereitgestellten Behälter, Sammlung und Sortierung sowie Verwertung und Beseitigung der Abfälle und Wartung der Behälter bzw. Geräte. Die Containerdienst Cappel ist berechtigt, die Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch von Containerdienst Cappel beauftrage Dritte zu veranlassen.

2.2

Die Containerdienst Cappel stellt dem Auftraggeber für die Sammlung der zu entsorgenden Abfälle auf Anforderung Behälter und andere Geräte in bestellter Art und Menge auf Mietbasis zur Verfügung; die Behälter und Geräte bleiben im Eigentum der Containerdienst Cappel bzw. der von der Containerdienst Cappel beauftragten Dritten. Die Befüllung der Behälter erfolgt durch den Kunden, wenn nicht anders vereinbart, unter Beachtung aller für die Abfallverwertung bzw. -beseitigung geltenden Vorschriften, insbesondere auch des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Andere als die vereinbarten Stoffe dürfen nicht in die Behälter bzw. Geräte gefüllt werden.

2.3

Unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der dazu erlassenen Verordnungen wird der Transport der Abfälle durchgeführt.

2.4

Die Auswahl der anzufahrenden Abladestelle (Deponie, Verbrennungsanlage, Sammelstelle, Sortieranlage oder dergleichen) obliegt der Containerdienst Cappel, es sei denn, der Kunde erteilt Weisungen. In diesem Fall ist für alle aus der Ausführung der Weisung entstehenden Folgen ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er hat die Containerdienst Cappel insoweit von eventuellen Ansprüchen, auch Ansprüchen Dritter, auf Verlangen unverzüglich freizustellen. Nicht zu befolgen braucht die Containerdienst Cappel Weisungen, die zu einem Verstoß gegen rechtliche Vorschriften, insbesondere gegen abfallrechtliche Regelungen führen würden.

2.5

Die Containerdienst Cappel ist dazu berechtigt, soweit nicht anders in schriftlicher Form vereinbart, sich den Inhalt des Containers anzueignen und darüber frei zu verfügen.

2.6

Angaben der Containerdienst Cappel über Volumen, Abmessungen und Tragfähigkeit des Containers sind nur Näherungswerte. Zur Geltendmachung von Preissenkungen oder anderer Ansprüche durch Abweichungen ist der Kunde nicht berechtigt.

3 Vertragsschluss 

3.1

Zu den online bereitgestellten Konditionen und Bedingungen bestellt der Kunde die benötigte Leistung. Die online bereitgestellten Konditionen sind bis zur Annahme der Bestellung durch die Containerdienst Cappel im Sinne von Ziffer 3.2 unverbindlich und freibleibend.

3.2

Mit der Bestellung erklären Sie verbindlich, diese AGB zu akzeptieren und die Dienstleistungen zu bestellen. Den Eingang Ihrer Bestellung werden wir durch eine Bestellzusammenfassung ausdrücklich bestätigen; diese Bestellzusammenfassung stellt keine Annahme der Bestellung dar. Der Vertrag kommt zustande über die bestellte Dienstleistung, entweder durch Zugang einer separaten Auftragsbestätigung beim Kunden oder mit der bestellten Dienstleistung.

4 Pflichten des Kunden

4.1

Werden die Behälter bzw. Geräte mit anderen, nicht vereinbarten Abfällen befüllt, so ist die Containerdienst Cappel berechtigt, die Entgegennahme dieser Stoffe/Abfälle zu verweigern bzw. die Stoffe/Abfälle dem Kunden zurückzubringen und an der Stelle zu entsorgen, wo der Container stand, diese dort bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise zwischenzulagern, die Stoffe/Abfälle in eine andere als die vorgesehene Entsorgungsanlage zu bringen und die erhöhten Entgelte der Entsorgungsanlage sowie sonstige Mehrkosten an den Kunden abzutragen. Die Entscheidung über das Vorgehen in diesen Fällen obliegt der Containerdienst Cappel. Darüber hinaus ist die Containerdienst Cappel berechtigt, ein Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € inkl. MwSt. zu berechnen. Gleiches gilt, wenn die Entsorgungsanlagen die Annahme der Abfälle verweigert, da diese nicht die vereinbarten Voraussetzungen erfüllen.

4.2

Der Container darf nur bis zur Höhe der Containerwände und nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes beladen werden. Andernfalls kann der Container nicht befördert werden und es entsteht eine leere Anfahrt. Für Kosten und Schäden, die durch Überladen oder unsachgemäße Beladung entstehen, haftet der Kunde. Darüber hinaus ist die Containerdienst Cappel berechtigt, die leere Anfahrt mit 89,- € inkl. MwSt. und maximal eine dem Aufwand entsprechende Entschädigung sowie zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € inkl. MwSt. zu berechnen.

Gewichtstabelle Container:

1-10 m³Container x 1,5 Tonnen 

Bsp. 5m³ Container x 1,5 Tonnen = 7,5 Tonnen Maximalgewicht.

10m³ – 40 m³ Container Maximalgewicht 15 Tonnen 

4.3

Für die richtige Deklaration des Abfalls ist allein der Kunde verantwortlich und haftet für alle Nachteile und zusätzlich anfallenden Kosten, die der Containerdienst Cappel infolge falscher Deklaration bzw. nicht rechtzeitiger Mitteilung von Veränderungen der Beschaffenheit des Abfallstoffes entstehen. Kommt der Kunde der Verpflichtung zur Deklaration nicht unverzüglich nach, ist die Containerdienst Cappel berechtigt, die notwendigen Feststellungen, selbst oder durch Dritte, treffen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde der Containerdienst Cappel zu erstatten. Darüber hinaus ist die Containerdienst Cappel berechtigt, zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € inkl. MwSt. zu berechnen.

4.4

Ist jemand drittes Erzeuger oder Besitzer der Abfälle (Abfallbesitzer), so hat der Kunde seine Rechtsbeziehung zu dem Erzeuger/Abfallbesitzer nach Maßgabe der ausschlaggebenden Gesetze und Verordnungen darzulegen, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung gültiger Gesetze und Verordnungen und Pflichten hinsichtlich der konkreten Leistung handelt. Der Kunde haftet der Containerdienst Cappel gegenüber so, als sei er selbst der Abfallbesitzer, insbesondere hinsichtlich der richtigen Deklaration des Abfalls.

4.5

Die gem. gesetzlicher Regelung, insbesondere nach § 48 KrWG in Verbindung mit den jeweils gültigen Verordnungen als gefährlich definierte Abfälle, dürfen nur mit der Einwilligung der Containerdienst Cappel in den Container eingefüllt werden. Das Einwilligungserfordernis gilt ebenfalls für die in § 2 Abs. 2 KrWG aufgeführten Stoffe. Die Containerdienst Cappel stellt dem Kunden auf Verlangen Informationen und Normtexte zur Verfügung.

4.6

Soweit für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen i. S. des § 48 KrWG in Verbindung mit der erlassenen Rechtsverordnung Entsorgungsnachweise und Begleitscheine gem. der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen erforderlich sind, ist der Kunde verpflichtet, der Containerdienst Cappel diese vor Beginn der Entsorgung bzw. dem Transport zur Verfügung zu stellen. Nach Vereinbarung ist die Containerdienst Cappel bei der Erstellung – soweit rechtlich zulässig – behilflich. Durch nicht rechtzeitige Bereitstellung o. g. Dokumente durch den Kunden und der daraus resultierenden Mehrkosten (wie z. B. Fehlfahrten) können dem Kunden der Containerdienst Cappel auferlegt werden, sowie eine zusätzlich Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € inkl. MwSt.

4.7

Einen geeigneten Aufstellplatz für den bestellten Container bereitzustellen liegt in der Verantwortung des Kunden. Des Weiteren hat er auch für die benötigten Zufahrtswege zum Aufstellplatz Sorge zu tragen. Zufahrt und Aufstellplatz müssen zum Befahren mit dem für die Auftragserfüllung erforderlichen Kfz geeignet sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer Weise für das Befahren mit schweren Kfz entsprechend vorbereitet ist. Für Schäden am Zufahrtsweg und am Platz der Aufstellung ist die Haftung der Containerdienst Cappel ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn es liegt ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für Schäden am Fahrzeug oder Container infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätze haftet der Kunde. Der Kunde haftet und ist verantwortlich dafür, dass der Behälter nicht durch lose oder fest angebrachte Gegenstände oder sonst wie verändert wird, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt. Der Behälter hat während der gesamten Standzeit bis zur endgültigen Übernahme abgedeckt und vor Veränderung und Entwendung jederzeit geschützt zu sein. Der Kunden obliegt für die Dauer der Containergestellung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.

4.8

Voraussetzung ist es, dass der Kunde oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter bei der Gestellung und Abholung der Container am entsprechenden Ort anwesend ist, um auftragsrelevante Dokumente (z. B. Fahraufträge, behördliche Genehmigungen etc.) übergeben bzw. unterzeichnen zu können. Ist dies nicht der Fall, gelten die auftragsrelevanten Dokumente (z. B. Fahraufträge, behördliche Genehmigungen etc.) auch ohne Unterzeichnung des Kunden als anerkannt.

4.9

Die Containerdienst Cappel ist bei einer von der Bestellung abweichenden Abfallart berechtigt, die Differenz- bzw. Mehrkosten zur tatsächlich entsorgten Abfallart des zum Zeitpunkt der Entsorgung gültigen Preises (tatsächlich entsorgte Abfallart, Postleitzahl der Lieferadresse und Behältervolumen gemäß Bestellvorgang im Onlineshop der Containerdienst Cappel) nachträglich zusätzlich dem Kunden aufzuerlegen.Darüber hinaus ist die Containerdienst Cappel berechtigt, dem Kunden zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € inkl. MwSt. in Rechnung zu stellen.

5 Zeitliche Abwicklung der Verträge

5.1

Jegliche Angaben zum Datum und zur Uhrzeit der vereinbarten Bereitstellung oder Abholung des Containers sind für die Containerdienst Cappel stets unverbindlich. Im bestmöglichsten Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten wird die Containerdienst Cappel, sowie von dieser beauftragte Dritte, die Bereitstellung und Abholung des Containers so terminnah wie nur möglich durchführen.

6 Beschädigungen der bereitgestellten Behälter und Geräte

6.1

Die bereitgestellten Behälter und Geräte werden durch den Kunden ausschließlich zum vereinbarten Zweck verwendet. Für sämtliche an den Behältern und Geräten auftretende Schäden oder bei Verlust derselben haftet der Kunde entsprechend. Wenn durch vom Kunden verursachte Beschädigungen erforderlich werdende Umladungen vorgenommen werden müssen, gehen diese zulasten des Kunden. Zum Austausch der bereitgestellten Container oder Geräte ist die Containerdienst Cappel jederzeit berechtigt. Für Schäden, die an Sachen des Kunden oder an fremden Sachen durch die Zustellung oder Abholung des Containers bzw. Durchführung der Dienstleistung entstehen, haftet die Containerdienst Cappel, soweit ihr, ihrem Personal oder von der Containerdienst Cappel beauftragten Dritten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Soweit der Containerdienst Cappel keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit die Haftung der Containerdienst Cappel durch diese Bedingungen eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Schadensersatzansprüche gegen das Personal der Containerdienst Cappel oder beauftragter Dritter. Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verträgen entstehen, für die diese Bedingungen gelten, verjähren ein Jahr nach Kenntniserlangung des Schadens durch den Berechtigten. Eine Haftung entfällt bei leicht fahrlässigen Handlungen der Containerdienst Cappel oder beauftragter Dritter der Containerdienst Cappel, insbesondere wenn es sich um die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, handelt. Begrenzt ist in diesem Fall die Haftung, auch für Vertreter, beauftragte Dritte und Erfüllungsgehilfen, auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Soweit zulässig, ist die Haftung der Containerdienst Cappel oder beauftragter Dritter für mittelbare Schäden ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

6.2

Ausschließlich und explizit verantwortlich für die erforderliche Sicherung des Containers, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, ist der Kunde. Die wegen Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Kunde einzuholen. Für unterlassene Sicherung des Containers oder fehlende behördliche Genehmigungen haftet allein der Kunde. Der verursachende Kunde hat die Containerdienst Cappel unverzüglich von Ansprüchen Dritter freizustellen. Sollte hier die Containerdienst Cappel mit Behörden in Kontakt treten müssen um die Schuldfrage zu klären, fallen hierfür 25,- Euro inkl. MwSt. Bearbeitungsgebühr zu Lasten des Kunden an.

7 Preise und Zahlungsbedingungen

7.1

Die vereinbarte Vergütung beinhaltet, soweit es nicht anders in Textform zwischen den Parteien vereinbart wurde, die Bereitstellung, die Abholung des Containers, sowie die Entsorgung des Abfalles in einer entsprechenden Entsorgungsanlage. Sollten vergebliche An- und Abfahrten bei Bereitstellung oder Abholung des Containers (nachfolgend Fehlfahrt/en oder auch Leerfahrten genannt) oder Wartezeiten auftreten, die durch den Kunden zu verschulden sind, kann die Containerdienst Cappel mindestens eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 89,- € inkl. MwSt. sowie zusätzlich je Fehlfahrt und maximal eine dem Aufwand entsprechende Entschädigung berechnen.

Eine Fehlfahrt bzw. Wartezeiten liegen beispielsweise vor, wenn:

vom Kunden einzuholende und der Containerdienst Cappel zur Verfügung zu stellende behördliche Genehmigungen der Containerdienst Cappel nicht vorliegen,

der Platz zur Stellung des Containers nicht ausreichend vorhanden ist,

der vorgesehene Platz nicht erreichbar bzw. nicht für die Gestellung von Containern geeignet ist,

Durchfahrten oder Untergründe eine Befahrung für das anliefernde Kfz nicht zulassen,

bereits gestellte Container nicht zur Aufnahme durch das abholende Kfz erreichbar sind (z. B. parkende Fahrzeuge, blockierte Zufahrten oder andere Hindernisse etc.),

bereits gestellte Container nach ihrer Stellung durch Kunden örtlich umgestellt wurden,

bereits gestellte Container mit anderen als den vereinbarten Abfällen befüllt wurden,

bereits gestellte Container oberhalb der Containerwände hinaus befüllt wurden,

bereits gestellte Container nicht transportsicher befördert werden können (z. B. durch ungleichmäßige Befüllung, Beschädigung des gestellten Containers etc.),

eine Beladung oberhalb des zulässigen Gesamtgewichts erfolgt ist,

der Kunde nicht telefonisch oder anderweitig bei Gestellung/Abholung für die Containerdienst Cappel oder beauftrage Dritte erreichbar ist.

7.2

Beauftragt der Kunde zusätzliche Arbeiten, (z. B. erneute An- und Abfahrten, Umstellen des Containers, etc.) werden diese, wenn der Zeitaufwand geringer als eine Stunde ist, mit einer Pauschale von 89,- € inkl. MwSt. berechnet. Sollte der Zeitaufwand gem. Nachweis größer als eine Stunde sein, werden zusätzlich 89,- € inkl. MwSt. je weitere angefangene Stunde berechnet.

7.3

Bei nicht fristgerechter Rückgabe des bereitgestellten Containers innerhalb der vereinbarten Stellzeit, ist die Containerdienst Cappel berechtigt, dem Kunden für jeden Kalendertag über die vereinbarte Stellzeit hinaus bis zur schlussendlichen Rückgabe des Containers einen Betrag in Höhe von 1,- € inkl. MwSt. je Werktag als Gestellungskosten zusätzlich zu berechnen. Die Berechnung eines darüber hinaus gehenden Schadens, welcher in Rechnung gestellt werden kann, bleibt vorbehalten. Die Containerdienst Cappel ist berechtigt, diese Gestellungskosten nachschüssig zu berechnen.

7.4

Durch den Kunden verursachte, weitere, nicht durch die Containerdienst Cappel zu verantwortende Gebühren und Kosten, (z. B. Deponiegebühren, Sortierkosten, behördliche Gebühren und dergleichen), sind in dem vereinbarten Entgelt ausdrücklich nicht enthalten und werden dem Kunden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich in Rechnung gestellt.

7.5

Die Containerdienst Cappel ist berechtigt die zum Zeitpunkt einer Stornierung angefallenen Kosten und Gebühr (für bspw. bereits erteilte Aufstellgenehmigungen), in Rechnung zu stellen.

7.6

Die vereinbarten Preise und Entgelte sind, wenn nicht anders ausgezeichnet, Nettopreise. Ihnen tritt Mehrwertsteuer im jeweils gesetzlichen Umfang hinzu.

7.7

Unsere Preise und Entgelte beinhalten lediglich die im Vertrag bezeichneten Leistungen der Containerdienst Cappel. Mehr- oder Sonderleistungen, die nicht vom Vertrag umfasst sind, sowie im Leistungsverzeichnis aufgeführte Eventualpositionen oder Kosten für Leistungen Dritter werden separat in Rechnung gestellt, sofern sie durch den Kunden veranlasst wurden oder gesetzlich vorgeschrieben sind.

7.8

Sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung nach dem Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG. Soweit auf die Vertragsbeziehung die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes Anwendung finden oder eine Handlung später umsatzsteuerlich als steuerbar eingestuft wird, hat der Kunde auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die notwendigen Mitwirkungshandlungen zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung (z. B. Rechnungsstellung) zu gewährleisten. Auf Nachweis zu erstatten ist dem Auftragnehmer eine etwaige nachträglich erhobene Umsatzsteuer bzw. gekürzte Vorsteuer.

7.9

Der vereinbarte Pauschalpreis (Transport inkl. Entsorgung) umfasst keine Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Kosten für Leistungen Dritter. Diese Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

8 Anpassung der Vergütung

8.1

Ändern sich bei Leistungen, die erst nach Ablauf von 4 Wochen nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Kosten, insbesondere Lohn- und Lohnnebenkosten, Energiekosten, Steuern, Abgaben, relevante Rohstoffpreisindizes sowie Kosten für Leistungen Dritter (z. B. Beseitigungs-/Verwertungsanlagen) etc., ist die Containerdienst Cappel berechtigt, den Vertrag den geänderten Bedingungen rückwirkend anzupassen.

8.2

Wenn während der Vertragslaufzeit zusätzliche Kosten aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen und/oder Gebühren und sonstigen Abgaben entstehen sollten, so kann die Containerdienst Cappel vom Zeitpunkt der Veränderungen an eine den nachgewiesenen Kostensteigerungen entsprechende Konditionsanpassung verlangen.

9 Fälligkeit der Rechnungen

9.1

Rechnungen der Containerdienst Cappel sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort ohne Abzug zu zahlen. Ein Aufrechnungsrecht gegen fällige Forderungen der Containerdienst Cappel steht dem Kunden nur dann zu, soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt. Ist der Kunde Kaufmann, ist auch dieser zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Privatkunden ist die vereinbarte Entgeltsumme bei der Bereitstellung des Containers fällig.

9.2

Der Kunden hat die Zahlung mittels der von der Containerdienst Cappel angebotenen Zahlungsarten vorzunehmen. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf anderweitige Zahlarten zu verweisen.

9.3

Die Rechnungen sind selbstständig sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Rechnungsreklamationen müssen sofort nach Erhalt, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen schriftlich an die Containerdienst Cappel gesandt werden. Erfolgt dies nicht oder nicht innerhalb der Frist, gerät der Kunde bei Nichtzahlung in Verzug.

9.4

Damit einverstanden erklärt sich der Kunde, dass alle Rechnungen, Wiegenoten, Gutschriften und Unterlagen von der Containerdienst Cappel in Textform bereitgestellt werden.

9.5

Es werden von der Containerdienst Cappel nur Zahlungen von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptiert.

9.6

Die Containerdienst Cappel ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden ganz oder teilweise abzutreten.

9.7

Im Falle eines Verzugs ist die Containerdienst Cappel berechtigt, die Leistungen 10 Werktage nach Zugang der zweiten Mahnung einzustellen und die Behälter einzuziehen. Für die Wiederbereitstellung der eingezogenen Behälter stellt der Auftragnehmer einen Betrag in Höhe der entstandenen Kosten, mindestens aber eine Summe in Höhe 89,- € inkl. MwSt. zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € inkl. MwSt., zu berechnen je Aufstellungsort/Vorgang, in Rechnung.

10 Zusätzliche Geschäftsbedingungen für den Kauf auf Rechnung

10.1

Ich willige ein, dass die Containerdienst Cappel der SCHUFA, Daten über die Beantragung der Bestellung übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält.

10.1.1

Unabhängig davon wird die Containerdienst Cappel der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen (z. B. Forderungsbetrag nach Titulierung im Anschluss einer Kündigung gem. §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht geliefert habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen der Containerdienst Cappel oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe. Darüber hinaus wird die Containerdienst Cappel der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten) übermitteln. Solche Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Containerdienst Cappel oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.

10.1.2

Erhaltenen Daten nutzt und speichert die SCHUFA . Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten werden sodann übermittelt an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu übermitteln. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Personenbezogene Daten stellt die SCHUFA nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner kann daher unterschiedlich ausfallen. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.

10.2

Über die mich betreffenden gespeicherten Daten kann ich Auskunft bei der SCHUFA erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind ganz einfach unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet wie folgt: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln

11 Schlussbestimmungen

11.1

Der Kunde verpflichtet sich, alle geschäftlichen Informationen über die Containerdienst Cappel, die ihm im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Vertrages zugänglich werden oder die Gegenstand dieses Vertrages und nicht allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und nicht zu verwenden, solange zwischen den Parteien dieser Vereinbarung nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Dazu wird der Kunde auch seine Bediensteten verpflichten.

11.2

Soweit und solange die Containerdienst Cappel durch Umstände oder Ereignisse, auf deren Eintritt sie keinen Einfluss hat oder deren Abwendung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, wie z. B. Streik, Aussperrung, Versorgungsstörungen in Bezug auf Energie, Feuer, Maßnahmen von hoher Hand oder Ereignisse höherer Gewalt, an der Vertragserfüllung gehindert ist, ruhen ihre Verpflichtungen. Die Containerdienst Cappel wird stets bemüht sein, etwaige Störungen oder Unterbrechungen unverzüglich bei der nächsten Möglichkeit zu beheben. Damit Abhilfemaßnahmen gegenseitig abgestimmt werden können, ist der Kunde von dem Eintritt einer vorgenannten Störung unverzüglich zu benachrichtigen.

Kundeninformation:

Ihr Vertragspartner ist die:

Containerdienst Cappel

Werner Cappel

Gartenstrasse 8

66885 Bedesbach